Seit Ende Oktober liegt die rechtliche Basis für die Aufsicht über alle systemrelevanten Banken vor. Offene Fragen, wie zB die genaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und EZB, das Verfahrensrecht und die genauen Auswirkungen auf Banken, die nicht der direkten EZB-Aufsicht unterstehen, werden durch die Durchführungs-Verordnung (sogenannte Framework-Regulation) konkretisiert, welche bis 4.5.2014 veröffentlicht sein muss, damit die EZB am 4.11.2014 die Aufsichtstätigkeit aufnehmen kann. Die Framework-Regulation ist Anfang Februar in Begutachtung gegangen. Die Frage der Finanzierung durch die Kreditwirtschaft wird in einer zusätzlichen Verordnung geregelt werden, wobei hier noch keine näheren Informationen vorliegen. Die Kosten des sogenannten Comprehensive Assessment sollen durch die Bestimmung in § 103r BWG den geprüften Banken direkt vorgeschrieben werden.