In den Jahren vor der Finanzkrise wurden Beteiligungen an "geschlossenen Fonds" (Schiffsfonds, Immobilienfonds) von Experten als attraktive Anlageform beurteilt und von vielen Anlegern erworben. Aufgrund des durch die Finanzkrise veränderten wirtschaftlichen Umfelds haben derartige Investments dann jedoch teilweise eine Entwicklung genommen, die den Erwartungen der Anleger nicht entsprach. Einige Anleger haben darauf mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Vermittler und Berater reagiert. Die folgenden Überlegungen gehen der Frage nach, wie es verjährungsrechtlich mit solchen Schadenersatzansprüchen aussieht.