Am 27.11.2013 veröffentlichte die europäische Banken-Aufsichtsbehörde (EBA) einen Begutachtungsentwurf technischer Regulierungsstandards zur Definition der Umstände, unter denen Mehrfachausschüttungen einen unverhältnismäßig hohen Abfluss von Eigenmitteln darstellen. Zudem wird der Begriff "Vorzugsausschüttung" näher präzisiert.