Basierend auf § 39 Abs 4 BWG veröffentlichte die FMA im November 2013 einen Entwurf der Risikomanagementverordnung Kreditinstitute (RIMAV-KI). Die Verordnung soll die Mindestanforderungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfassung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung der Risikoarten gemäß § 39 Abs 2b BWG regeln und dient der Umsetzung der CRD IV in österreichisches Recht. Die Begutachtungsfrist endete am 28.11.