Entgegen dem Vorschlag der ESMA vom 7.8.2013, die Implementierung eines Teils der EMIR-Meldeverpflichtung (Verordnung (EU) Nr 648/2012) auf den 1.1.2015 zu verschieben, will die Europäische Kommission laut Pressemitteilung vom 7.11.2013 am ursprünglichen Plan festhalten, wonach alle erfassten Derivatekontrakte mit 12.2.2014 an die vier autorisierten Transaktionsregister zu melden sind.