Das Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIMFG) wurde am 29.7.2013 als Bundesgesetz veröffentlicht. Damit wurde die Richtlinie 2001/61/EU (AIFM-D) in nationales Recht umgesetzt. Ein entsprechender Konzessions- und Registrierungsleitfaden für Alternative Investmentfonds Manager wurde von der FMA im Juli 2013 veröffentlicht. Der Konzessionsleitfaden richtet sich an Gesellschaften, die nicht bereits über eine Konzession gemäß § 1 Abs 1 Z 13 BWG iVm § 6 Abs 2 InvFG 2011 oder gemäß § 1 Abs 1 Z 13a BWG verfügen. Der Registrierungsleitfaden richtet sich ausschließlich an jene AIFM, die der Registrierungspflicht gemäß § 1 Abs 5 AIFMG unterliegen und die nicht von der Opt-In-Klausel gemäß § 1 Abs 5 letzter Satz AIFMG Gebrauch machen.