Das AIFMG wurde mit 22.7.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr 135/2013) veröffentlicht und trat am 29.7.2013 in Kraft. Durch das Bundesgesetz werden gemeinsame Anforderungen an die Zulassung von Alternativen Investmentfondsmanagern, deren Beaufsichtigung sowie an die EU-weite Vereinheitlichung der Organisationsstruktur von AIF normiert. Zudem wurden die von der FMA veröffentlichten "Frequently Asked Questions" (FAQ) erweitert. Das in der Erstversion sechs Seiten umfassende Dokument wurde auf 22 Seiten erweitert. Zu den Erläuterungen einer Konzession und Registrierung eines AIFM sowie zu der Ermittlung der De-Minimis-Schwellenwerte werden nun auch Fragen zu Verwahrstelle, Delegation, Vertrieb oder zu Übergangsbestimmungen behandelt.