Im Juli 2013 veröffentlichte die FMA einen Verordnungsentwurf über jene Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat. Eine solche Veränderung in der Beteiligungsstruktur ist von der FMA zu prüfen.