Gerade in den letzten Monaten haben sich sowohl österreichische als auch deutsche Gerichte intensiver mit der Haftung bei arbeitsteiligem Vertrieb von Vermögensanlagen befasst. Dabei sind durchaus unterschiedliche Positionen festzustellen 1). In der durch eine Anfrage aus der Praxis angestoßenen Untersuchung wird vor allem in kritischer Auseinandersetzung mit der (noch zur Rechtslage vor dem WAG 2007 ergangenen) Entscheidung des OGH 4 Ob 129/12t v 17.12.2012 2) versucht, sachgerechte Lösungen für die Haftung einer Bank anzubieten, die Vermögensanlageprodukte (auch) mit Hilfe eines selbständigen konzessionierten Vermögensberaters an die Frau bzw den Mann bringen möchte. Im Vordergrund steht dabei die Konstellation, dass (nur) dem Vermögensberater ein Beratungsfehler vorgeworfen werden kann.