Zwar regelt die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 den Verwalter des alternativen Investmentfonds. Doch sind einige ihrer Bestimmungen auch für alternative Investmentfonds relevant und können daher Auswirkungen auf Spezialfonds nach dem InvFG 2011 haben.