Anlässlich der 200-Jahr-Feier des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und der im Raum stehenden Reformvorhaben erschien es lohnenswert, ein Spezialproblem im Verjährungsrecht des ABGB näher zu untersuchen: die Auswirkungen einer Stundungsvereinbarung. Seit dem Jahr 1974 vertritt der OGH die Ansicht, dass es in analoger Anwendung des § 1496 ABGB während des Stundungszeitraumes zu einer Hemmung der Verjährungsfrist kommt. Im folgenden Beitrag soll gezeigt werden, dass diese Ansicht unrichtig und überholt ist. Stattdessen wird ein eigener Lösungsvorschlag präsentiert. Banken sind in Zeiten der Rezession mehr denn je mit Stundungen konfrontiert, deren Folgen im Verjährungsrecht geklärt werden.