Der OGH hat in der Entscheidung 19.1.2011, 3 Ob 99/10w 1) wesentliche Aussagen zur Zahlungsunfähigkeit (§ 66 IO) und ihrer Abgrenzung von der Zahlungsstockung getroffen. Diese sind insbesondere für die Praxis der Insolvenzeröffnung und des Anfechtungsrechts von erheblicher Bedeutung. Die Entscheidung geht erstmals von konkreten Zeiträumen und Prozentsätzen als Orientierungshilfe zur Beurteilung einer Zahlungsstockung aus.