vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eu-Leerverkaufsverordnung und Investmentfonds*)*)Der Autor bedankt sich bei Frau Mag. Heidi Strobl für die wertvolle Mitarbeit bei der Verfassung des vorliegenden Beitrags.

Berichte und AnalysenMag. Dr. Heinz MacherÖBA 2012, 633 Heft 10 v. 1.10.2012

Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts (insbesondere in Bezug auf die Finanzmärkte) und ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union einen gemeinsamen Regelungsrahmen für Vorschriften und Befugnisse im Zusammenhang mit Leerverkäufen und Credit Default Swaps geschaffen. Die diesbezügliche EU-Verordnung wird am 1. November 2012 in Kraft treten. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick und stellt das Verhältnis der EU-Leerverkaufsverordnung zu Investmentfonds her.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte