Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31.8.2012 ein Merkblatt für die Regelung der Ausgestaltung von Anzeigen von Market-Making- und Primärhändlertätigkeiten nach Art 17 der neu anwendbaren EU-Verordnung Nr 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps veröffentlicht. Die EU-Verordnung tritt mit 1.11.2012 in Kraft und ist direkt anwendbar. Den nationalen Regelungen (insbesondere jenen zur Anzeige von Market-Maker-Tätigkeiten nach § 30 h Abs 2 Satz 3, § 30 j Abs 3 Satz 1 und § 30 i Absatz 4 Satz 2 WpHG iVm den Vorschriften der Leerverkaufs-AnzeigenVO) wird von der EU-Verordnung derogiert, sie werden somit unanwendbar.