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Merkblatt der BaFin - EU Leerverkaufsverordnung ändert Anzeigepflichten für Market-Making

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2012, 632 Heft 10 v. 1.10.2012

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 31.8.2012 ein Merkblatt für die Regelung der Ausgestaltung von Anzeigen von Market-Making- und Primärhändlertätigkeiten nach Art 17 der neu anwendbaren EU-Verordnung Nr 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps veröffentlicht. Die EU-Verordnung tritt mit 1.11.2012 in Kraft und ist direkt anwendbar. Den nationalen Regelungen (insbesondere jenen zur Anzeige von Market-Maker-Tätigkeiten nach § 30 h Abs 2 Satz 3, § 30 j Abs 3 Satz 1 und § 30 i Absatz 4 Satz 2 WpHG iVm den Vorschriften der Leerverkaufs-AnzeigenVO) wird von der EU-Verordnung derogiert, sie werden somit unanwendbar.

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