Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts (insbesondere in Bezug auf die Finanzmärkte) und ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union einen gemeinsamen Regelungsrahmen für Vorschriften und Befugnisse im Zusammenhang mit Leerverkäufen und Credit Default Swaps geschaffen. Die diesbezügliche EU-Verordnung wird am 1. November 2012 in Kraft treten. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick und stellt das Verhältnis der EU-Leerverkaufsverordnung zu Investmentfonds her.