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BaFin verlängert Mitteilungspflicht für Netto-Leerverkaufspositionen

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 129 Heft 3 v. 1.3.2011

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Allgemeinverfügung, wonach Marktteilnehmer Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2% der BaFin mitteilen und ab 0,5% veröffentlichen müssen, verlängert. Davon betroffen sind ua Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der Allianz SE, Commerzbank, Deutsche Bank AG, und Deutsche Postbank AG. Die Regelung gilt bis 25.3.2012.

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