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ESRB als Frühwarnsystem gegen Finanzmarktrisiken

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 129 Heft 3 v. 1.3.2011

Der "Europäische Rat für systemische Risiken" (ESRB) als Frühwarnsystem für Finanzmarktrisiken hat seine konstituierende Sitzung abgehalten. Neben der Europäischen Zentralbank (EZB) ist nun der ESRB eine weitere Institution, die für die Stabilität am Finanzmarkt zuständig ist. Hauptaufgabe des ESRB besteht darin, eine gründliche Analyse systemischer Risiken für das Finanzsystem in der EU zu liefern und entsprechende Warnungen auszusprechen. Zudem sollen politische Empfehlungen, zB wie identifizierten Risiken begegnet werden kann, abgegeben werden. Adressaten der Warnungen können die EU, einzelne oder mehrere Mitgliedstaaten und die europäischen Aufsichtsbehörden sein.

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