Die Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichte ihre Rechtsansicht zu § 27 Abs 11 letzer Satz BWG hinsichtlich der Behandlung von Investmentfondsanteilen, Verbriefungspositionen und sonstigen Posten für Zwecke der Großveranlagungen (GVA).
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichte ihre Rechtsansicht zu § 27 Abs 11 letzer Satz BWG hinsichtlich der Behandlung von Investmentfondsanteilen, Verbriefungspositionen und sonstigen Posten für Zwecke der Großveranlagungen (GVA).