Mit der BWG-Novelle 2010 werden Kreditinstitute dazu verpflichtet, eine angemessene Vergütungspolitik für einen bestimmten Personenkreis zu beachten. Ua muss ein bestimmter Teil der variablen Vergütung auf einen mindestens 5-jährigen Betrachtungszeitraum zurückgestellt werden. Auch muss ein gewisser Teil der variablen Vergütung aus Aktien bestehen. Durch diese Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass die Ziele der Vergütungspolitik an den Parametern der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet werden. Die Neuregelung wirft zahlreiche arbeits- und lohnabgabenrechtliche Fragestellungen auf, die im Rahmen dieses Beitrages behandelt werden.