Im Juni 2010 ist in Österreich zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (2008/48/EG) das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die grenzüberschreitende Kreditvergabe innerhalb der EU zu forcieren, den Verbraucherschutz auf ein einheitlich hohes Niveau zu etablieren und die Transparenz des europäischen Kreditmarktes zu erhöhen. Vorliegender Beitrag bezieht sich auf eine empirische Erhebung unter österreichischen Kreditinstituten, die die bisherigen Auswirkungen der neuen Gesetzeslage auf das Verbraucherkreditgeschäft untersucht.