Mit der Wechselbeziehung zwischen dem von einem Kreditinstitut einem seiner Kunden intern zugeordneten Rating und den diesem Kunden im Rahmen einer Kreditgeschäftsverbindung zu verrechnenden Sollzinssätzen hat sich Butschek ausführlich auseinandergesetzt 1). Zu manchen seiner Ausführungen hat sich Koch am Rande eines Beitrags 2) kritisch geäußert. Die gegenständliche Abhandlung greift einige Gedanken von Koch auf und behandelt die Frage, warum die Anknüpfung an das intern vergebene Rating bei der Gestaltung des mit dem Kreditnehmer abzuschließenden Vertrages nicht in Betracht kommen kann.