Der Ministerialentwurf eines Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetzes (DaKRÄG) wurde kurz vor Weihnachten 2009 1) zur Begutachtung versandt. Kern ist die Schaffung eines eigenen Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) in - bis 11. Juni 2010 gebotener - Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge. Daneben soll aber auch eine Modernisierung des ABGB-Darlehensrechts erfolgen. Da die Begutachtungsfrist bereits am 1.2.2010 endet, kann hier keine Beurteilung des gesamten Gesetzesvorhabens vorgenommen werden. Vielmehr beschränken sich die folgenden Überlegungen 2) auf die geplanten - rechtssystematisch wohl auch interessanteren - Änderungen im ABGB, die bereits zum 1. Juni 2010 in Kraft treten sollen.