Whistleblowing wird in der österreichischen Versicherungswirtschaft ernst genommen. Internes Whistleblowing wird nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern eher positiv gesehen, dies allerdings im Gegensatz zum externen Whistleblowing. Anlaufstelle für Whistleblower soll unbedingt eine interne Stelle, wie ein Vorgesetzter, die Interne Revision oder ein Vorstandsmitglied sein. Aufsichtsrat und Betriebsrat werden weder als interne noch als externe Stellen gesehen und daher als Empfänger der Whistleblowerbotschaft eher negativ beurteilt, externe Stellen wie Behörden oder die Öffentlichkeit werden abgelehnt. Der Whistleblower wird überwiegend als mutig, verantwortungsbewußt und korrekt angesehen. Interne Whistleblower sind zu belobigen aber auch zu beobachten, externe Whistleblower sind nur zu beobachten und allenfalls auch zu bestrafen. Ein absoluter Whistleblowerschutz ähnlich wie der in den USA findet keine Unterstützung.