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Eine Drittpfandbestellung für die Schuld eines nahen Verwandten ist keineswegs derart ungewöhnlich, daß von vornherein Bedenken an der Verfügungsberechtigung eines nach der Vollmachtslage dazu Berechtigten angebracht wären

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2009/1545ÖBA 2009, 386 Heft 5 v. 1.5.2009

§§ 31, 94, 119, 123 GBG

Im Fall einer "fremdnützigen" Drittpfandbestellung durch den Vertreter des Liegenschaftseigentümers, der gleichzeitig Schuldner der zu sichernden Verbindlichkeit ist, besteht zwar eine Kollisionen nahelegende Handlungsweise und eine Schädigungsgefahr für die Liegenschaftseigentümerin, doch ist die Interessenlage bei Abschluß des Pfandbestellungsvertrags nicht der eines Insichgeschäfts gleichartig, weil durch die rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Vertreters zwar Wirkungen für den Vertretenen und den Dritten (Gläubiger) erzeugt werden, nicht aber für den Vertreter selbst.

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