Grenzüberschreitende Fusionen im Bankgewerbe, ein stärker werdender Wettbewerb und die rasante Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie zwingen Kreditinstitute, ihre Prozesse laufend auf den Prüfstand zu stellen. Die aufsichtsrechtliche Seite des Outsourcing wurde in den letzten Jahren, insbesondere anläßlich der 2007 in Deutschland erfolgten Änderungen im KWG und den MaRisk, ausführlich diskutiert 1). Ziel dieses Beitrages soll es sein, Outsourcing darüber hinaus aus datenschutzrechtlicher und zivilrechtlicher Perspektive zu betrachten. Nachdem in dieser Zeitschrift bereits die österreichische Rechtslage beschrieben wurde 2), soll in diesem Beitrag die deutsche Rechtslage im Vordergrund stehen.