Das neue österreichische Gruppenbesteuerungsregime steht unter der Zielsetzung eines möglichst breiten Zugangs zur Gruppe. Der möglichst breite Zugang dient der Strukturneutralität. Die einzige verbleibende erforderliche Verknüpfung ist eine notwendige finanzielle Verbindung durch eine Mehrheitsbeteiligung des Gruppenträgers an den Gruppenmitgliedern. Durch den Entfall der Notwendigkeit der wirtschaftlichen Eingliederung eröffnen sich auch für Konzerne mit Banken erweiterte Möglichkeiten zur steuerlichen Gruppenbildung. Trotzdem verbleiben durch die Unmöglichkeit der steuerlichen Gruppenbildung bei dezentralen Konzernen und bei Konzernen, an deren Spitze eine Privatstiftung steht, weiterhin Benachteiligungen, die der Zielsetzung der Strukturneutralität widersprechen und besonders im Bankensektor zu Benachteiligungen führen können.