In Österreich ist im Oktober 2005 das Protokoll zum Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU in Kraft getreten. Durch das Protokoll hat sich Österreich gegenüber den Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben, zur "Auskunft zu Bankkonten" verpflichtet. Österreich ist dieser Verpflichtung durch die Einführung der Kontoauskunft in § 145a StPO nachgekommen. Der Beitrag stellt diese neue Ermittlungsmaßnahme vor und überprüft die in § 145a StPO verankerten Kriterien auf ihre Übereinstimmung mit dem Rechtshilfeprotokoll.