Im Bereich des Kapitalmarktrechts finden sich zahlreiche Beispiele, die eine kollektive Schadensanspruchsdurchsetzung bei bestimmten Fehlleistungen des Emittenten oder von Finanzdienstleistern vorsehen, die eine Vielzahl von Anlegern in völlig gleicher Weise treffen, etwa bei Prospekt- oder sonstigen Informationsmängeln oder bei Veranlagungsfehlern. Die mangelhafte Anlageberatung oder -vermittlung eignet sich hingegen wegen des individuellen Charakters der Dienstleistung nicht für eine gemeinsame Anspruchsdurchsetzung, was sich auch prozeßrechtlich zeigt.