Mit § 33a IPRG wurde in Österreich ein Sonderstatut für den Effektengiroverkehr geschaffen. Diese Bestimmung integriert gemeinschaftsrechtliche Vorgaben in die Systematik des nationalen Kollisionsrechts, wodurch zwei unterschiedliche wertpapierrechtliche Konzeptionen verbunden werden: das PRIMA-Konzept, das die Entmaterialisierung des Wertpapierverkehrs ernst nimmt, und die herkömmliche österreichische Wertpapierdogmatik, die am Wertpapier als körperlicher Sache anknüpft. Dieser Beitrag ist ein Versuch, § 33a IPRG in diesem Spannungsverhältnis zu analysieren.