Aufsätze
- Brakensiek, "Vorsorge" als strategisches Geschäftsfeld der Banken
- Breuer, Perst, Stotz, Behavioral Corporate Finance
- Madl, Aufrundung des gleitenden Zinssatzes stets unzulässig? Besprechung der Entscheidungen des OGH vom 19. 10. 2004, 4 Ob 210/04t und OGH vom 17. 11. 2004, 7 Ob 207/04y
- Oppitz, Kurspflege und Kursmanipulation - vom "nobile officium" zum Straftatbestand?
- Bieta, Intelligentes Risikomanagement Die Ökonomie der Spiele: Glasperlenspiel oder mehr - Eine Skizze
- Holoubek, Kalss, Kwapil, Raschauer, Der "qualifizierte Konkurs" im Finanzdienstleistungsbereich Zugleich ein Beitrag zu den Tätigkeitsverboten
Rechtsprechung
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Koziol, Unzulässigkeit von Bestimmungen, nach denen aufgrund von Gleitklauseln angepaßte Zinssätze stets aufzurunden sind. (mit Besprechungsaufsatz von R. Madl)
- Unzulässigkeit von Bestimmungen, nach denen aufgrund von Gleitklauseln angepaßte Zinssätze stets aufzurunden sind. (mit Besprechungsaufsatz von R. Madl)
- Dullinger, Schließt der Vater den Bausparvertrag im Namen seines minderjährigen Sohnes, so steht nur diesem das Verfügungsrecht über das Guthaben zu. (mit Anmerkung von S. Dullinger)
- Der Abruf einer Haftrücklaßgarantie für einen anderen als den vereinbarten Sicherungszweck ist rechtsmißbräuchlich.
- Die Erfüllung ist kein Rechtsgeschäft, mit dem die Leistung "als Erfüllung" angeboten und angenommen wird.
- Der Schuldner darf bei Zweifeln über eine erfolgte Zession an den ursprünglichen Gläubiger zahlen.