vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung der Bankgarantie und Garantiestrenge.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1221ÖBA 2004, 707 Heft 9 v. 1.9.2004

§§ 880a, 914 f ABGB. Bei Vorhandensein einer bestimmte Nachweise fordernden Effektivklausel muß der Begünstigte die Garantie genau dem Wortlaut der Klausel gemäß abrufen. Der Grundsatz der formellen Garantiestrenge ist aber nicht Selbstzweck, sondern muß vom Willen der Vertragsparteien getragen sein. Bei der Auslegung der Effektivklausel ist daher auf die konkreten Umstände, namentlich auf den Geschäftszweck und die Interessenlage Bedacht zu nehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!