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Verwendungsanspruch des bei der Meistbotsverteilung mangels Anmeldung nicht zum Zug gekommenen Hypothekargläubigers.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1228ÖBA 2004, 784 Heft 10 v. 1.10.2004

§ 1041 ABGB; §§ 210, 231 EO. Der Verwendungsanspruch des bei der Meistbotsverteilung mangels Anmeldung nicht zum Zug gekommenen Hypothekargläubigers richtet sich gegen den nachfolgenden Pfandgläubiger, der einen Betrag zugewiesen erhält, den er bei ordnungsgemäßer Anmeldung des übergangenen Pfandgläubigers und Verwendungsklägers nicht erhalten hätte.

OGH 28. 1. 2004, 3 Ob 86/03y

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