§ 943 ABGB. "Wirkliche Übergabe" liegt vor, wenn Verfügungen über das Wertpapierkonto unter Vorlage des Wertpapierbons bei gleichzeitiger Bekanntgabe des Losungswortes möglich waren, der Wertpapierbon dem Kläger in Schenkungsabsicht übergeben wurde und ihm das Losungswort bekannt war.
OGH 11. 6. 2002, 1 Ob 115/02x