vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung von Anlageberatern, Anlagevermittlern und Sachverständigen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2002/1068ÖBA 2002, 829 Heft 10 v. 1.10.2002

§§ 1300, 1304, 1489 ABGB. Anlageberater und Anlagevermittler sind zur Aufklärung ihrer Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet. Den Sachverständigen trifft eine objektivrechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten, wenn er damit rechnen muß, daß sein Gutachten Dritten als Grundlage für deren Disposition dienen wird. Die Unterlassung der Berücksichtigung des Ertragswertes bei Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft ist grob fahrlässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!