§ 1431 ABGB. Wurde im Überweisungsauftrag zwar der Empfänger richtig, die Kontonummer jedoch unrichtig angegeben und wurde die Überweisung allein aufgrund der Kontonummer durchgeführt, so steht dem Überweisenden ein Bereicherungsanspruch gegen den Inhaber des Kontos, auf das tatsächlich überwiesen wurde, zu.
OGH 14. 11. 2000, 10 Ob 226/00h