§§ 880a, 1431, 1434 ABGB. Bei unberechtigter Abrufung einer Garantie stehen dem Auftraggeber Bereicherungsansprüche gegen den Empfänger zu. Auf diese Rückforderungsansprüche ist § 1434 Satz 2 ABGB nicht anzuwenden.
OGH 15. 9. 2000, 7 Ob 108/00h
§§ 880a, 1431, 1434 ABGB. Bei unberechtigter Abrufung einer Garantie stehen dem Auftraggeber Bereicherungsansprüche gegen den Empfänger zu. Auf diese Rückforderungsansprüche ist § 1434 Satz 2 ABGB nicht anzuwenden.
OGH 15. 9. 2000, 7 Ob 108/00h