Wie bereits vor einem Jahr berichtet (ÖBA 2000, 501 ff), bereitet UNCITRAL ein Abkommen zur Zession im internationalen Handel ("UNCITRAL Convention on Assignment of Receivables in International Trade") vor. Der damals bereits vorliegende Entwurf wurde zwischenzeitig von der zuständigen Arbeitsgruppe überarbeitet und neuerlich der Kommission vorgelegt. Nunmehr wird die Kommission bei ihrer unmittelbar bevorstehenden Sitzung in Wien (25.6.-13.7.2001) den endgültigen Text erarbeiten. Verläuft dabei alles planmäßig, kommt es noch im Juli zur Annahme der Konvention. Ihr erklärtes Ziel ist die Verbesserung der Rechtssicherheit bei internationalen Zessionssachverhalten durch Schaffung einheitlicher materiellrechtlicher Bestimmungen. Angesichts des vorliegenden Entwurfs stellt sich allerdings die Frage, ob nicht ein verbesserter Rechtsschutz auf seiten des Zessionars durch erhebliche Defizite beim Schuldnerschutz erkauft wird.