Erteilen Behörden unrichtige Auskünfte, so stellt sich die Frage, inwieweit dies Amtshaftungsansprüche auslösen kann. Schwierig zu beurteilen sind dabei insbesondere jene Fälle, in denen nicht der Auskunftswerber selbst, sondern ein Dritter geschädigt wird. Mit einer solchen Fallkonstellation war der OGH jüngst befaßt: Eine Bank gewährte im Vertrauen auf eine ihr vorgelegte unrichtige Baulandbestätigung einen Hypothekarkredit und erlitt dadurch einen Vermögensschaden. Dies bietet Anlaß, die Amtshaftungsansprüche von Kreditgebern unter Heranziehung der zu § 1300 ABGB entwickelten Grundsätze näher zu untersuchen.