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Anfechtbarkeit der Befriedigung bei Inkongruenz des exekutiven Pfandrechts.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/889ÖBA 2000, 633 Heft 7 v. 1.7.2000

§§ 30, 31 KO. Die Befriedigung eines zur Exekutionsführung gezwungenen Gläubigers, der vor Konkurseröffnung im Zuge des Vollstreckungsverfahrens befriedigt worden ist, hat als kongruent zu gelten. Bei Inkongruenz des exekutiven Pfandrechts kann die Befriedigung jedoch der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO unterliegen.

OGH 18. 11. 1999, 2 Ob 299/99f

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