Zur Besprechung durch RA Dr. Susanne Fruhstorfer, Wien, vorgesehen:
Von den Parteien des Diskontvertrages wird die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners typischerweise nicht vorausgesetzt.
OGH 24. 2. 2000, 8 Ob 217/99s
Zur Besprechung durch RA Dr. Susanne Fruhstorfer, Wien, vorgesehen:
Von den Parteien des Diskontvertrages wird die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners typischerweise nicht vorausgesetzt.
OGH 24. 2. 2000, 8 Ob 217/99s