vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verweigerung des Abschöpfungsverfahrens, wenn die Mindestquote nicht annähernd zu erreichen ist.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/859ÖBA 2000, 249 Heft 3 v. 1.3.2000

§§ 176, 182 f, 193, 200 ff, 210, 213 KO; Art IV KO-Novelle 1993. Auch im Falle der Antragstellung auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens nach erfolgter Konkurseröffnung und Verwertung des gesamtschuldnerischen Vermögens kann trotz Fehlens von Einleitungshindernissen die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens verwehrt werden, wenn von vornherein zu erwarten ist, daß der Antragsteller nur eine Befriedigungsquote von 1 bis 2 % erreichen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!