§§ 880a, 1014, 1299, 1431 ABGB; § 396 HGB. Zu Schadenersatz- und Bereicherungsansprüchen bei unberechtigter Inanspruchnahme einer Bankgarantie. Dem Kommissionär steht ein Anspruch auf Befreiung
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von Verbindlichkeiten zu, die er zum Zweck der Ausführung des Auftrages eingegangen ist. Dem Kommissionär sind die Aufwendungen auch dann zu ersetzen, wenn das Geschäft nicht ausgeführt oder erfüllt wird, sofern er die Aufwendungen im Zeitpunkt ihrer Vornahme für erforderlich halten durfte.