§§ 879, 1346 ff ABGB. Die Sittenwidrigkeit von Interzessionsverträgen setzt neben deren inhaltlicher Mißbilligung kumulativ auch eine Mißbilligung der Umstände seines Zustandekommens infolge verdünnter Entscheidungsfreiheit und die Kenntnis bzw fahrlässige Unkenntnis dieser Faktoren durch den Kreditgeber voraus.
OGH 27. 1. 2000, 8 Ob 320/99p