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Aufklärungspflichten beim Diskontgeschäft nur bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/908ÖBA 2000, 919 Heft 10 v. 1.10.2000

Art 43 WG; § 1295 ABGB. Weiß die Bank von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Wechselakzeptanten, so hat sie den Vertragspartner darüber aufzuklären oder das Geschäft abzulehnen.

OGH 28. 3. 2000, 1 Ob 29/00x

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