vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme bei Zession der Garantierechte.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/715ÖBA 1998, 482 Heft 6 v. 1.6.1998

§§ 880a, 1394 ABGB. Die Inanspruchnahme der Garantie durch den Zessionar ist auch dann rechtsmißbräuchlich, wenn der Zedent weiß, daß der gesicherte Anspruch nicht mehr besteht.

OGH 30. 10. 1997, 8 Ob 343/97t

Aus den Entscheidungsgründen:

Im Hinblick auf das sich aus § 1394 ABGB ergebende Verschlechterungsverbot - die Rechtsstellung des Schuldners darf durch eine Zession nicht verschlechtert werden (SZ 50/1; SZ 59/14; JBl 1986, 383; zuletzt 8 Ob 32/94 ) - ist die Inanspruchnahme der Garantie durch den Zessionar auch dann als rechtsmißbräuchlich zu qualifizieren, wenn der Zedent zum Zeitpunkt der Abrufung der Garantie wußte, daß der gesicherte Anspruch nicht mehr bestand und mit seiner Entstehung auch nicht mehr zu rechnen war (siehe ÖBA 1994, 320; siehe auch Punkt 3. der Glosse Peter Bydlinskis zu ÖBA 1989, 818; vgl 7 Ob 2410/96d 11ÖBA 1997, 826.).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!