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Dem Drittschuldner steht im Provisorialverfahren kein Widerspruch nach § 397 EO zu.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/687ÖBA 1998, 136 Heft 2 v. 1.2.1998

§§ 37, 68, 294, 397, 399, 402 EO; § 528 ZPO. Der Drittschuldner ist im Provisorialverfahren nicht zur Erhebung eines Widerspruches nach § 397 EO legitimiert.

OGH 23. 7. 1997, 7 Ob 93/97w

Aus den Entscheidungsgründen:

Das Erstgericht hat folgenden Sachverhalt als bescheinigt angenommen:

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