§ 9 AußStrG. Gegen die Mitteilung des Gerichtes, daß ein Rechtsanwalt namens der Erben allein über bestimmte Sparkonten verfügungsberechtigt sei, steht der Bank kein Rechtsmittel zu.
OGH 19. 6. 1997, 6 Ob 2209/96p
§ 9 AußStrG. Gegen die Mitteilung des Gerichtes, daß ein Rechtsanwalt namens der Erben allein über bestimmte Sparkonten verfügungsberechtigt sei, steht der Bank kein Rechtsmittel zu.
OGH 19. 6. 1997, 6 Ob 2209/96p