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Mitteilungen des Gerichts über die Verfügungsberechtigung an Sparkonten sind keine anfechtbaren Verfügungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/686ÖBA 1998, 135 Heft 2 v. 1.2.1998

§ 9 AußStrG. Gegen die Mitteilung des Gerichtes, daß ein Rechtsanwalt namens der Erben allein über bestimmte Sparkonten verfügungsberechtigt sei, steht der Bank kein Rechtsmittel zu.

OGH 19. 6. 1997, 6 Ob 2209/96p

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