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Bei Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist symbolische Übergabe erforderlich.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/684ÖBA 1998, 131 Heft 2 v. 1.2.1998

§§ 298, 452 ABGB. Der Erwerb des Pfandrechts an Geschäftsanteilen einer GmbH setzt eine Übergabe durch Zeichen voraus.

OGH 18. 6. 1997, 3 Ob 2270/96m

Aus den Entscheidungsgründen:

Der betreibenden Partei wurde aufgrund eines Urteils vom 17. 7. 1995 zur Hereinbringung der Forderung von S 340.096,- sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung auf Ausfolgung des Abfindungsbetrages von S 330.000,-, die dem Verpflichteten gegen einen bestimmten Drittschuldner aus Anlaß seines Ausscheidens aus einer bestimmten GmbH zusteht, bewilligt. Unbestritten ist, daß der Drittschuldner Gesellschafter dieser Gesellschaft war und die Geschäftsanteile daran als Treuhänder des Verpflichteten innehatte. Das in der Exekutionsbewilligung verfügte Zahlungsverbot wurde ihm am 13. 10. 1995 zugestellt.

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