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Erlöschen des Sicherungseigentums bei Entfernung der für die Übergabe erforderlichen Zeichen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/681ÖBA 1998, 123 Heft 2 v. 1.2.1998

§§ 427 f, 448, 451 f, 467 ABGB. Für den Erwerb des Sicherungseigentums gelten dieselben Grundsätze wie für den Erwerb des Pfandrechts. Die nachträgliche Entfernung der für eine Übergabe erforderlichen Zeichen bewirkt das Zurückfallen des Eigentums an den Sicherungsgeber.

OGH 18. 6. 1997, 3 Ob 2403/96w

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