§§ 1295, 1304 ABGB. Eine Sorgfaltsverletzung ist schon dann gegeben, wenn nur Schecks oder nur Scheckkarte im Auto verwahrt werden.
OGH 19. 6. 1997, 6 Ob 2363/96k
Aus den Entscheidungsgründen:
Helga W. verfügte bei der beklagten Bank über ein Girokonto. Auf das Vertragsverhältnis waren neben den AGBKr und den Scheckbedingungen die Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der eurocheques-Karte als Scheckgarantie idF 1993 anzuwenden. Die hier maßgeblichen Bestimmungen lauten: